Vergünstigungen

Der Jugend-Presseausweis verschafft dir viele Vorteile. Im Folgenden findest du zahlreiche Leistungen, die du als Journalist mit deinem Ausweis erhältst. Teilweise sind diese Vorteile exklusiv für Inhaber eines Jugend-Presseausweises, da die Kooperationspartner der Jungen Presse vor allem dich als zukünftigen Journalisten bei deiner Arbeit unterstützen wollen. Profi-Journalisten haben dabei das Nachsehen.

Einige interessante Pressekonditionen

Kostenlose Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergsverband

Inhabern des Jugend-Presseausweises der Jungen Presse e.V. schenkt das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) die Mitgliedschaft für ein Jahr.

Mit ihrem exklusiven Angebot wollen die Jugendherbergen das ehrenamtliche Engagement junger Leute fördern. Sie erhalten die Mitgliedschaft im DJH kostenlos, die sonst pro Jahr zwölf Euro kosten würde.

Das Verfahren: Einfach eine Kopie des gültigen Jugend-Presseausweises der Jungen Presse einsenden und schon kommt die DJH-Mitgliedskarte zu dir nach Hause.

Kontakt: DJH Service GmbH, Bismarckstr. 8, 32756 Detmold, Tel. 05231 74010, Fax 05231 740149, Kontaktdaten und Infos auch unter www.jugendherberge.de

Satter Rabatt bei A&O Hotels und Hostels

Inhaber eines Jugend-Presseausweises erhalten in allen A&O Hotels und Hostels eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den aktuellen Tagespreis in allen Zimmerkategorien. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für den Personenpreis des Ausweisinhabers, nicht für Begleitpersonen, und kann nur bei Zimmerverfügbarkeit gewährt werden. Der Ausweis ist zwingend bei der Anreise vorzulegen. Jugendliche unter 16 Jahren können nicht ohne Erziehungsberechtigte untergebracht werden. Ältere Jugendliche benötigen bis zur Volljährigkeit eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, da zum Beispiel die Unterbringung in Mehrbettzimmern in der Regel gemischtgeschlechtlich erfolgt. Die Ermäßigung gilt nicht, wenn der Ausweisinhaber Teilnehmer einer Gruppenreise (zum Beispiel Klassenfahrt) ist.

Das Verfahren: Die Buchung kann über Tel. 0800 2226714 oder direkt in den einzelnen Häusern erfolgen. Eine Online-Buchung ist nicht möglich. Der Anspruch auf die Ermäßigung ist direkt bei der Buchung anzugeben.

Für junge Kinokritiker: Die Cinemaxx Pressecard

In eurer Schülerzeitung fehlen bisher die Fakten rund um den neuen Film von Steven Spielberg oder eine ausführliche Kritik der Berlinale-Highlights? Schluss damit! Inhaber des Jugendpresseausweises der Junge Presse kommen in Cinemaxx-Kinos voll auf ihre Kosten. Jedes Cinemaxx in Deutschland kann den Redakteuren von Schülerzeitungen eine Pressecard ausstellen. Diese gilt an drei Tagen und berechtigt zum freien Eintritt ins Kino. Für die Film-Rubrik eures Mediums ein Muss.

Das Verfahren: Einfach mit dem gültigen Jugend-Presseausweis der Junge Presse zur Kasse des Cinemaxx gehen und dort die Karte beantragen. Über die Vergabe der Pressecard entscheidet die jeweilige Betriebsleitung des Kinos. Weitere Infos auch unter www.cinemaxx.de.


Weitere Tipps und Vergünstigungen für Journalisten

Weitere Vergünstigungen findest du unter www.pressekonditionen.de. Oft erhälst du aber auch beim Vorzeigen deines Presseausweises Auskunft, ob dein Ausweis vor Ort anerkannt wird.

Probleme mit dem Jugend-Presseausweis? Die Junge Presse hilft.

Wenn du als Besitzer des Jugend-Presseausweises Probleme bei der Akkreditierung bekommen solltest, weil der Ausweis nicht als professionelles Dokument anerkannt wird, setzt sich die Junge Presse für dich ein und nimmt mit den Verantwortlichen Kontakt auf. Bitte schicke uns in einem solchen Fall eine E-Mail mit Angaben zur Akkreditierung und Ansprechpartnern an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Sie möchten jungen Journalisten Sonderkonditionen gewähren?

Die Junge Presse vereinbart mit vielen Partnern Sonderkonditionen, diese sind eine Zusatzleistung zum Jugend-Presseausweis. Die Konditionen sollen die jungen Journalisten dazu befähigen in größerem Umfang zu berichten, die unabhängige Berichterstattung darf davon nicht beeinträchtigt werden.

Die Partner entscheiden selbst darüber, wem und in welchem Umfang sie die Konditionen gewähren. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Junge Presse und ihren Partnern besteht nicht.

Gerne nehmen wir weitere Sonderkonditionen auf.
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